Diskretion

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SCHWEIZERISCHES DISKRETIONS-UND SICHERHEITSVERSTÄNDNIS

Diskretion ist die beste Voraussetzung für einen optimalen Verlauf der Therapie.

Die CALDA Practice kennt keine Referenzen. Diskretion ist eine meiner obersten Gebote. Darüber hinaus bestätige oder kommentiere ich keine Mund-zu-Mund-Propaganda und führe keine Klientenlisten. Ich veröffentliche keine Dankes- oder Empfehlungsschreiben, auch dann nicht, wenn ich das Einverständnis dazu habe. Ich veröffentliche auch keine anonymen Dankesbriefe, da der Inhalt verfälscht werden könnte.

Die Schweiz ist bekannt für ihre Zurückhaltung, Diskretion und Sicherheit. Entsprechend konsequent sind meine Bestimmungen. Mein Sicherheits- und Diskretionskonzept basiert auf den folgenden Verpflichtungen und Maßnahmen:

  • Ärzte unterliegen dem Berufsgeheimnis. (Schweizerisches Strafgesetzbuch Artikel 321, Gesundheitsgesetz Artikel 27 und 28)
  • Da meine Klienten Selbstzahler sind, werden keine Akten bei Drittgesellschaften wie Krankenkassen angelegt
  • Die elektronische Korrespondenz wird durch ein IT-Sicherheitskonzept verschlüsselt